Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer erstattet der Versicherer nach einem Versicherungsfall den Mietausfall samt fortlaufender Nebenkosten sowie den ortsüblichen Mietwert selbst bewohnter Räume, wenn diese unbenutzbar geworden sind. Die Leistung läuft grundsätzlich bis zur Wiederbenutzbarkeit, längstens zwölf Monate ab Schadeneintritt, und umfasst auch behördlich bedingte Verzögerungen sowie besondere Fälle rund um Auszug oder unterbliebene Vermietung.
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
- auch einen zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert, der durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursacht wird.
Haftzeit
Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind. Höchstens jedoch werden sie für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Gesondert versicherbar
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens:
Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die Dauer von 12 Monaten ersetzt. Höchstens jedoch wird er bis zum Ablauf der Haftzeit ersetzt.
Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens:
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wohnräume nach einem Versicherungsfall nicht mehr nutzbar sind, ersetzt der Versicherer die dadurch entfallende Miete samt laufender Nebenkosten oder – bei selbst bewohnten Räumen – den ortsüblichen Mietwert. Die Zahlung läuft, bis die Räume wieder benutzbar sind, aber höchstens zwölf Monate ab dem Schaden. Verzögert der Versicherungsnehmer die Wiederbenutzung schuldhaft, wird nur eingeschränkt gezahlt. Für gewerblich genutzte Räume sowie für Fälle rund um Auszug oder unterbliebene Vermietung gelten zusätzliche Vereinbarungs- und Nachweismöglichkeiten.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall oder Mietwert höchstens ersetzt?
Der Ersatz läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird auch der Mietwert der selbst genutzten Wohnung erstattet?
Ja, der Versicherer ersetzt den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind – vorausgesetzt, die Beschränkung auf einen noch benutzbaren Teil der Wohnung ist nicht zumutbar.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung der Räume selbst verzögere?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Sind auch gewerblich genutzte Räume abgedeckt?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes gesondert vereinbart werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012