Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung richtet sich die Jahresprämie in der gleitenden Neuwertversicherung nach der Versicherungssumme „Wert ", dem vereinbarten Prämiensatz und dem Anpassungsfaktor, der sich jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung von Baupreisindex und Tariflohnindex verändert. Der Versicherungsnehmer erfährt hier, wie sich die Prämie berechnet, wann sie steigt oder sinkt und wie er einer Erhöhung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen kann.
Grundlagen für die Berechnung der Prämie sind:
- die Versicherungssumme „Wert 1914"
- der vereinbarte Prämiensatz
- der Anpassungsfaktor
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie ergibt sich durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie 1914 mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. Die Grundprämie 1914 wird dabei aus der Versicherungssumme „Wert 1914" multipliziert mit dem Prämiensatz gebildet.
Anpassung der Prämie
Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes, also gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die folgenden Indizes verändert haben:
- der für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude
- der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt. Bei der Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt. Der jeweilige Index wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Auch der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Ist bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist. Er ist in Textform zu erklären (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Mit dem Widerspruch wird die Erhöhung nicht wirksam. Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie. Die Versicherungssumme ergibt sich in diesem Fall aus der Versicherungssumme „Wert 1914" multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Prämie hängt von der Versicherungssumme „Wert 1914", dem Prämiensatz und einem Anpassungsfaktor ab. Dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar an die Entwicklung der Baupreise und Tariflöhne angepasst, wodurch die Prämie steigen oder sinken kann. Steigt die Prämie, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung in Textform widersprechen. Dann bleibt die bisherige Prämie bestehen, allerdings entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012