In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück versichert; zusätzlich gelten bestimmte Grundstückbestandteile wie Carports und Gartenhäuser bis 20 qm, Einfriedungen oder Wege mitversichert, während Photovoltaikanlagen, elektronisch gespeicherte Daten und bestimmte vom Mieter eingefügte Sachen nicht abgedeckt sind.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör. Dazu gehören auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Definitionen
- Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück bzw. sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem oder den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Carports bis 20 qm Grundfläche
- Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen
- Wege- und Gartenbeleuchtungen
Ausschlüsse
- Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Wohngebäude mit ihren fest verbundenen Bestandteilen, dem zugehörigen Zubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen. Bestimmte Anlagen auf dem Grundstück – etwa Carports und Gartenhäuser bis 20 qm, Einfriedungen, Wegebefestigungen oder Gartenbeleuchtungen – sind mitversichert. Nicht abgesichert sind dagegen Photovoltaikanlagen samt Zubehör, elektronisch gespeicherte Daten und Programme sowie bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten nachträglich eingefügte Sachen.
Häufige Fragen
Sind Terrassen am Gebäude in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück sind mitversichert.
Gehören ein Carport oder ein Gartenhaus zum Versicherungsschutz?
Carports und Gartenhäuser gelten als Grundstückbestandteile mitversichert, sofern sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden und jeweils bis zu 20 qm Grundfläche haben.
Ist eine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Nein, Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Sind Einbauküchen als Gebäudebestandteil versichert?
Ja, Einbaumöbel bzw. Einbauküchen zählen zu den Gebäudebestandteilen, wenn sie individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012