Wer sein Wohngebäude bei der Ammerländer und zugleich bei einem weiteren Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss diese Doppelversicherung unverzüglich melden – unter Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Der Text erklärt, welche Folgen eine verletzte Anzeigepflicht hat, wie Entschädigungen bei einer Mehrfachversicherung berechnet werden, wann Verträge nichtig sind und wie sich eine Mehrfachversicherung wieder beseitigen lässt.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Er kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch insgesamt nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag entsprechend: Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt ist nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämie errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von deren Entstehen geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und die Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern abgesichert ist, muss man die weitere Versicherung sofort melden und dabei Versicherer und Versicherungssumme angeben. Meldet man das vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise nicht leisten. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer gemeinsam, insgesamt bekommt der Versicherungsnehmer aber nie mehr als seinen tatsächlichen Schaden. Wurde die Mehrfachversicherung ohne Kenntnis abgeschlossen, kann man die Aufhebung des späteren Vertrags oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich mein Gebäude bei zwei Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert habe?
Sie müssen dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Welche Folgen hat es, wenn ich die andere Versicherung nicht melde?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer bereits vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften zwar als Gesamtschuldner, insgesamt können Sie jedoch nicht mehr als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Was passiert, wenn eine Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne dass ich davon wusste?
Sie können verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den nicht bereits gedeckten Teilbetrag herabgesetzt wird. Die Änderung wird wirksam, sobald Ihre Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012