Wie lange läuft eine Wohngebäudeversicherung der Ammerländer und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit ohne rechtzeitige Kündigung jeweils um ein Jahr und lässt sich bei längeren Laufzeiten sowie beim Wegfall des versicherten Interesses unter bestimmten Bedingungen beenden.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn keiner der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nachweis bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags einen Nachweis erbracht hat. Nachzuweisen ist, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – mindestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Bei sehr kurzen Verträgen unter einem Jahr endet der Vertrag von selbst, und wenn das versicherte Interesse wegfällt, endet er, sobald der Versicherer davon erfährt. Für längere Verträge und bei angemeldetem Grundpfandrecht eines Realgläubigers gelten zusätzliche Regeln.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Wohngebäudevertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn keiner der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit?
Der Versicherungsnehmer kann zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein solcher Vertrag endet zum vorgesehenen Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was gilt für die Kündigung, wenn ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet hat?
Für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges ist die Kündigung nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Vertragsablauf nachweist, dass das Grundstück nicht mehr belastet war oder der Realgläubiger zugestimmt hat. Dies gilt nicht bei Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012