Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer können Versicherungsnehmer die Beiträge in Raten zahlen; die noch offenen Raten gelten dann bis zum jeweils vereinbarten Zahlungstermin als gestundet. Wer jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder für wen eine Entschädigung fällig wird, muss die restlichen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort begleichen.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Zahlung in Raten vereinbart wurde, müssen die noch nicht bezahlten Raten erst zu den vereinbarten Terminen beglichen werden – bis dahin sind sie gestundet. Kommt der Versicherungsnehmer jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort zur Zahlung fällig.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Beitrag in Raten zahlen?
Ja, sofern eine Ratenzahlung vereinbart ist. Die ausstehenden Raten gelten dann bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Gerät der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Werden die restlichen Raten fällig, wenn ich eine Entschädigung erhalte?
Ja. Sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012