Beim Lastschriftverfahren der Ammerländer Wohngebäudeversicherung muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung seines Kontos sorgen, damit die Prämie eingezogen werden kann. Klappt der Einzug trotz wiederholter Versuche aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen nicht, darf die Lastschriftvereinbarung gekündigt und die Prämie fortan selbst überwiesen werden.
Ist für die Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Änderung des Zahlungsweges
Kann eine oder können mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden und hat der Versicherungsnehmer dies zu vertreten, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die die Banken für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Prämie per Lastschrift zahlt, muss sein Konto zum Fälligkeitstermin ausreichend gedeckt halten. Scheitert der Einzug trotz wiederholter Versuche und liegt das im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung schriftlich kündigen. Danach muss die ausstehende und jede zukünftige Prämie selbst überwiesen werden. Zusätzlich können anfallende Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich per Lastschrift zahle?
Du musst zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung deines Kontos sorgen, damit die Prämie eingezogen werden kann.
Was passiert, wenn die Prämie nicht eingezogen werden kann?
Wenn eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können und du das zu vertreten hast, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform kündigen. Danach musst du die ausstehende und zukünftige Prämien selbst übermitteln.
Muss ich für fehlgeschlagene Lastschriften Gebühren zahlen?
Ja, die von den Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dir in Rechnung gestellt werden.
In welcher Form kann die Lastschriftvereinbarung gekündigt werden?
Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. In der Kündigung wird darauf hingewiesen, dass du die Prämien selbst übermitteln musst.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012