Die Ammerländer Versicherung ersetzt in der Wohngebäudeversicherung Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung – hier wird erklärt, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen durch:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion, Implosion,
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen;
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Die Ausschlüsse für Sengschäden, Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen sowie für Brandschäden durch Nutzfeuer oder Wärme gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Brandschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch Luftfahrzeuge (Anprall/Absturz samt Teilen und Ladung) entstehen. Für jede dieser Gefahren gibt es eine klare Definition, etwa dass ein Brand sich aus eigener Kraft ausbreiten können muss oder dass Überspannungsschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Erdbebenschäden, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmaschinen oder durch Nutzfeuer. Einige dieser Ausschlüsse greifen jedoch nicht, wenn der Schaden Folge eines versicherten Brandschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt dieser Baustein der Wohngebäudeversicherung ab?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Was gilt als Brand im Sinne der Bedingungen?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Sengschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ja, Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Schaden Folge eines versicherten Brandschadens ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012