Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder durch Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhanden kommen – etwa durch direkte Einwirkung oder durch aufgeschleuderte Bäume und Gegenstände. Ebenso wird geklärt, wann Windstärke 8 unterstellt wird und welche Schäden, wie Sturmflut oder weitere Elementargefahren, ausgeschlossen sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorgenannten Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen; ausgenommen sind Öffnungen, die durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel beschädigt, zerstört werden oder verloren gehen – sei es durch direkte Einwirkung, durch aufgeschleuderte Gegenstände oder als Folgeschaden. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8, also mindestens 63 km/h; ist die Windstärke nicht feststellbar, kann sie unter bestimmten Nachweisbedingungen unterstellt werden. Hagel ist Niederschlag in Form von Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, weitere Elementargefahren oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht festgestellt werden kann?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch Regen versichert, der durch offene Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Welche Schäden sind bei Sturm und Hagel ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Luftfahrzeuge sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und darin befindlichen Sachen sowie an Laden- und Schaufensterscheiben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012