Bei einem Versicherungsfall übernimmt die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, wenn versicherte Sachen wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden – die Entschädigung ist dabei auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten:
Aufräum- und Abbruchkosten
Erstattet werden die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen. Dazu gehören außerdem:
- das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz
- das Ablagern und Vernichten dieser Reste
Bewegungs- und Schutzkosten
Erstattet werden die Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß den beiden vorgenannten Punkten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt der Versicherer bestimmte Zusatzkosten, die notwendig werden, um die Folgen des Schadens zu beseitigen. Dazu zählen das Aufräumen und der Abbruch beschädigter Sachen samt Abtransport und Entsorgung der Reste sowie das Bewegen, Verändern oder Schützen anderer Sachen, wenn dies für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nötig ist. Für diese Kosten gilt eine Obergrenze in Höhe des vereinbarten Betrags.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Schaden übernommen?
Übernommen werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten sowie die Bewegungs- und Schutzkosten.
Was zählt zu den Aufräum- und Abbruchkosten?
Dazu gehören das Aufräumen und der Abbruch versicherter Sachen sowie das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern und Vernichten.
Wann entstehen Bewegungs- und Schutzkosten?
Sie entstehen, wenn zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung dieser Kosten?
Ja, die Entschädigung für die versicherten Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012