Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis. Für bestimmte Vorgänge wie Grundstücksgeschäfte, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen ist zudem seine Zustimmung erforderlich, und in klar begrenzten Fällen darf er die Satzung selbst anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, so weit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest und bestellt den Vorstand samt Regelung seines Dienstverhältnisses. Bestimmte wichtige Entscheidungen, etwa zu Grundstücken, Nachschussbeiträgen, Prokuristen oder den Versicherungsbedingungen, kann der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates treffen. Darüber hinaus darf der Aufsichtsrat in eng begrenzten Fällen die Satzung anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Kernaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, den Vorschlag zur Überschussverteilung und den Geschäftsbericht, berichtet an die Mitgliedervertreterversammlung, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand samt seines Dienstverhältnisses und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Für welche Entscheidungen ist die Zustimmung des Aufsichtsrates nötig?
Für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, aber nur eingeschränkt: Er darf die Satzung ändern, soweit es nur die Fassung betrifft, und Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so weit anpassen, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022