Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung entsteht die Mitgliedschaft im Verein mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer ausgeschieden ist, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird damit zugleich Mitglied im Verein. Diese Mitgliedschaft läuft, solange der Vertrag besteht, und endet mit dessen Ablauf. Nach dem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft wieder?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Steht mir nach dem Ausscheiden ein Teil des Vereinsvermögens zu?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022