Die Auflösung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Elementarversicherung kann nur eine eigens dafür einberufene Mitgliedervertreterversammlung beschließen, deren Zweck in der Einladung genannt sein muss. Erforderlich sind ein einstimmiger Antrag des Vorstands oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter, eine Drei-Viertel-Mehrheit der Erschienenen sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde; erst dann gilt der Verein als aufgelöst, und die Versicherungsverträge erlöschen bei fehlender Bestandsübertragung vier Wochen nach Bekanntgabe.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. Auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung ist in der Einladung hinzuweisen.
Der Auflösungsantrag muss gestellt werden:
- einstimmig vom Vorstand oder
- von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist diese Beschlussfähigkeit nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung aufgelöst werden, deren Zweck in der Einladung angekündigt sein muss. Der Antrag dazu kommt entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter, und für einen wirksamen Beschluss braucht es eine Drei-Viertel-Mehrheit der Erschienenen sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird kein anderes Unternehmen mit der Fortführung der Verträge betraut, enden die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf über die Auflösung des Vereins entscheiden?
Über die Auflösung entscheidet ausschließlich eine hierzu einberufene Mitgliedervertreterversammlung, auf deren besonderen Zweck bereits in der Einladung hingewiesen werden muss.
Wie viele Stimmen sind für die Auflösung nötig?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat. Der Auflösungsantrag muss zuvor einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Was passiert, wenn nicht genügend Mitgliedervertreter anwesend sind?
Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Fehlt diese Beschlussfähigkeit, muss binnen vier Wochen eine neue Versammlung einberaumt werden, die dann unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Was geschieht mit meinen Versicherungsverträgen bei einer Auflösung?
Erfolgt keine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen, erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022