Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Elementarversicherung können Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet werden, wenn die Einnahmen, Rückstellungen und verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Der Nachschuss ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und bemisst sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht aus, um die Ausgaben in einem Geschäftsjahr zu decken, sind die Mitglieder zur Zahlung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet. Der Nachschuss ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch die Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Die Aufforderung zur Zahlung des Nachschussbeitrages erfolgt in gleicher Weise wie die Aufforderung zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres – also Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen – nicht ausreicht, um die Ausgaben zu decken, müssen die Mitglieder zusätzlich Beiträge nachzahlen. Diese Nachzahlung ist höchstens so hoch wie ein Jahresbeitrag und verteilt sich nach den im Vorjahr gezahlten Beträgen. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss mitzahlen. Ob und in welcher Höhe ein Nachschuss erhoben wird, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder Nachschuss-Beiträge zahlen?
Wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht ausreichen, um die Ausgaben eines Geschäftsjahres zu decken.
Wie hoch kann ein Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Der Nachschuss ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und bemisst sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Müssen auch bereits ausgeschiedene Mitglieder einen Nachschuss leisten?
Ja, auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Erhebung und Höhe der Nachschüsse?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022