Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Elementarversicherung dient die Verlustrücklage dazu, außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken. Sie wird mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet, aus dem Jahresüberschuss aufgefüllt und darf pro Jahr nur begrenzt verwendet werden, ohne die Mindestrücklage zu unterschreiten.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gebildet. Sie beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen die Einnahmen des Vereins am Ende eines Geschäftsjahres die Ausgaben, so fließen mindestens 10 % des Überschusses dieser Rücklage zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Sie darf zudem nur so weit verwendet werden, dass sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt Geld zurück, um außergewöhnliche Verluste auffangen zu können. Diese Verlustrücklage soll mindestens 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung betragen und wird aus dem Jahresüberschuss gespeist. Solange die Mindesthöhe noch nicht erreicht ist, geht der volle Überschuss dorthin; danach mindestens 10 % des Überschusses, bis die Grenze wieder erreicht ist. Pro Jahr darf höchstens ein Teil der Rücklage genutzt werden, und die Mindestrücklage darf dabei nicht unterschritten werden.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie wird mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, wenn die Mindestrücklage noch nicht erreicht ist?
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Wie viel darf pro Jahr aus der Verlustrücklage entnommen werden?
In einem Jahr dürfen nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden, und auch nur so weit, dass der Betrag der Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022