Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Elementar ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter erschienen sind. Beschlüsse fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, für bestimmte Entscheidungen gelten jedoch eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit; auch das Verfahren für Wahlen und Stimmengleichheit ist festgelegt.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter an.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wird Einspruch erhoben, wird durch Stimmzettel abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine 2/3-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich. Eine 3/4-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, findet eine zweite Wahl zwischen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht. Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Entscheidungen treffen, sobald sie ordnungsgemäß einberufen wurde – egal, wie viele Vertreter tatsächlich anwesend sind. Normalerweise reicht die einfache Mehrheit, bei einigen Beschlüssen ist jedoch eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit nötig. Abgestimmt wird per Handzeichen, bei Einspruch mit Stimmzetteln. Für Wahlen gelten eigene Regeln, unter anderem eine Stichwahl und im Zweifel das Los.
Häufige Fragen
Wie viele Mitgliedervertreter müssen anwesend sein, damit Beschlüsse gefasst werden können?
Auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter kommt es nicht an. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist.
Welche Mehrheit ist für Beschlüsse nötig?
Grundsätzlich reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Beschlüsse ist eine 2/3-Mehrheit und für andere eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Bei Abstimmungen gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet in diesem Fall das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie läuft eine Wahl ab, wenn im ersten Durchgang niemand die absolute Mehrheit erreicht?
Dann findet eine zweite Wahl zwischen den beiden Mitgliedervertretern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022