Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Elementarversicherung zahlen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat; gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Versicherungsvertragsgesetz.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlen Sie Ihren Beitrag einmal im Jahr, und zwar bereits im Voraus. Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat. Wenn ein Mitglied nicht rechtzeitig zahlt, kommen die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wann und wie oft muss der Beitrag gezahlt werden?
Der Beitrag ist jährlich und im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was gilt, wenn ein Mitglied den Beitrag nicht rechtzeitig zahlt?
Bei Verzug eines Mitgliedes gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022