Wie das Vereinsvermögen der Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Elementar angelegt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde; nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb benötigt wird, bleibt flüssig, und Abweichungen von diesen Anlagevorgaben sind ausschließlich mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig.
Das Vereinsvermögen ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Das gilt für den Teil des Vermögens, der nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Vermögen des Vereins wird so angelegt, wie es die gesetzlichen Vorgaben und die Regeln der Aufsichtsbehörde verlangen. Nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb gebraucht wird, bleibt verfügbar. Will der Verein von diesen Anlagevorgaben abweichen, braucht es dafür die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird das Vereinsvermögen angelegt?
Das Vereinsvermögen wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde angelegt.
Muss das gesamte Vermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist, wird nicht nach diesen Anlagevorgaben gebunden; nur das übrige Vermögen ist entsprechend anzulegen.
Sind Abweichungen von den Anlagevorschriften möglich?
Ausnahmen sind möglich, sie bedürfen aber der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022