Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Sparte Elementar entscheidet die Mitgliedervertreterversammlung über zentrale Vereinsangelegenheiten wie Jahresabschluss, Überschussverteilung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, Wahlen zum Aufsichtsrat und sogar die Auflösung des Vereins. Wer sich fragt, welche Themen dieses Gremium behandelt, findet hier die vollständige Aufgabenliste.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das Gremium, das die wichtigsten Entscheidungen im Verein trifft. Dazu zählen etwa die Entgegennahme der Berichte, die Feststellung des Jahresabschlusses in bestimmten Fällen, die Verteilung der Überschüsse und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie wählt außerdem Mitglieder des Aufsichtsrats und der Mitgliedervertreter, legt deren Vergütung fest, ändert die Satzung, bestellt den Abschlussprüfer und kann den Verein auflösen.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Verteilung der Überschüsse?
Die Verteilung der Überschüsse gehört zu den Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Sie stellt den Jahresabschluss fest, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Mitgliedervertreterversammlung den Verein auflösen?
Ja, die Auflösung des Vereins gehört zu den Zuständigkeiten der Mitgliedervertreterversammlung.
Werden über dieses Gremium auch Personalentscheidungen getroffen?
Ja, die Versammlung wählt den Aufsichtsrat, wählt Mitgliedervertreter, kann diese aus wichtigem Grund ausschließen und entlastet Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem bestellt sie einen Abschlussprüfer.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022