Bei der Elementarschadenversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer bestimmte Vorkehrungen treffen, um Überschwemmungs- und Rückstauschäden zu vermeiden: In gefährdeten Räumen sind Rückstausicherungen anzubringen und funktionsbereit zu halten, Abflussleitungen sind freizuhalten. Zudem sind über Wertpapiere, Urkunden und Sammlungen Verzeichnisse zu führen und sicher aufzubewahren. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat er bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstausicherungen anzubringen und funktionsbereit zu halten. Außerdem muss er Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten, sofern er hierfür die Gefahr trägt.
- Über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen sowie über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, hat er Verzeichnisse zu führen. Diese Verzeichnisse sind so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen können.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wer diese Versicherung hat, muss selbst dafür sorgen, dass Wasserschäden möglichst vermieden werden: In gefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen vorhanden und einsatzbereit sein und Abflussleitungen frei bleiben, soweit man selbst dafür verantwortlich ist. Außerdem sind für Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen und besonders vereinbarte Sachen Verzeichnisse zu führen und getrennt sicher aufzubewahren. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, um Rückstauschäden vorzubeugen?
In überflutungsgefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen angebracht und funktionsbereit gehalten werden. Außerdem sind Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Wie sind Wertpapiere, Urkunden und Sammlungen zu behandeln?
Über Wertpapiere, sonstige Urkunden, Sammlungen und besonders vereinbarte Sachen sind Verzeichnisse zu führen. Diese müssen so aufbewahrt werden, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen können.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheiten nicht einhalte?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022