Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gilt eine Überschwemmung dann, wenn der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – etwa durch ausgeuferte Gewässer, Witterungsniederschläge oder an die Oberfläche tretendes Grundwasser. Ergänzend wird erklärt, wann Wasser als Rückstau bestimmungswidrig durch die gebäudeeigenen Ableitungsrohre ins Gebäude eindringt.
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet wird. Dies kann verursacht werden durch:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer Ausuferung von Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überschwemmung ist gegeben, wenn das Grundstück mit größeren Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – etwa durch über die Ufer getretene Gewässer, durch Regen oder Schnee oder durch Grundwasser, das infolge dieser Ereignisse an die Oberfläche tritt. Von Rückstau spricht man, wenn Wasser aus denselben Ursachen entgegen der eigentlichen Fließrichtung durch die Ableitungsrohre des Gebäudes oder daran angeschlossene Einrichtungen ins Gebäude gelangt.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis als Überschwemmung?
Wenn der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – durch Ausuferung von Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Grundwasseraustritt an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Zählt austretendes Grundwasser zur Überschwemmung?
Ja, aber nur wenn das Grundwasser infolge einer Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen an die Erdoberfläche tritt.
Was bedeutet Rückstau in diesem Zusammenhang?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022