Bei der Ammerländer Versicherung VVaG gilt in der Elementarversicherung ein Erdbeben als naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Der Versicherungsnehmer kann ein Erdbeben nachweisen, wenn die Erschütterung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen verursacht hat oder der Schaden nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was bedeutet das konkret?
Ein Erdbeben ist eine natürliche Erschütterung des Erdbodens, die aus Vorgängen im Erdinnern entsteht. Damit ein Schaden als Erdbebenschaden anerkannt wird, muss der Versicherungsnehmer bestimmte Nachweise erbringen. Möglich ist der Nachweis, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes auch an einwandfreien Gebäuden oder ebenso stabilen Sachen Schäden verursacht hat, oder dass der Schaden an den versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Häufige Fragen
Was gilt in dieser Elementarversicherung als Erdbeben?
Als Erdbeben gilt eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Wie kann der Versicherungsnehmer ein Erdbeben nachweisen?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Reicht es, wenn nur die versicherten Sachen beschädigt wurden?
Ja, ein Erdbeben wird auch dann unterstellt, wenn der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022