Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gilt als Erdrutsch das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Diese Definition legt fest, welcher Vorgang beim Erdrutsch versicherungsrechtlich gemeint ist.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdrutsch wird der Vorgang bezeichnet, bei dem Erd- oder Gesteinsmassen aus natürlichen Ursachen abrutschen oder abstürzen. Entscheidend ist, dass die Bewegung der Massen naturbedingt ist.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einem Erdrutsch?
Ein Erdrutsch ist das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Muss ein Erdrutsch natürliche Ursachen haben?
Ja, das Abrutschen oder Abstürzen der Erd- oder Gesteinsmassen muss naturbedingt sein.
Zählt sowohl Abrutschen als auch Abstürzen als Erdrutsch?
Ja, sowohl das naturbedingte Abrutschen als auch das Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen fällt unter den Begriff Erdrutsch.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022