Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Elementar ist die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie besteht aus 21 bis 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für sieben Jahre bestimmt werden, entscheidet über alle Angelegenheiten jenseits der Vorstandszuständigkeit und kann Mitgliedervertreter mit Zweidrittelmehrheit auch wieder ausschließen.
Die Mitgliedervertretung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Wählbar für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Es ist weder Angestellter noch Vertreter des Vereins.
- Es ist nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Gleichzeitig muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitgliedervertreter gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters
- die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und spricht im Namen aller Mitglieder. Sie setzt sich aus 21 bis 33 selbst gewählten Personen zusammen, die für sieben Jahre bestimmt werden und wiedergewählt werden können. Sie entscheidet über alles, was nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fällt, kann bei vorzeitigem Ausscheiden Ersatzleute nachwählen und Mitgliedervertreter bei schwerwiegenden Gründen mit Zweidrittelmehrheit ausschließen. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, Auslagen werden ersetzt.
Häufige Fragen
Wie viele Personen gehören der Mitgliedervertretung an?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern.
Für welchen Zeitraum werden Mitgliedervertreter gewählt?
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wie viele Unterschriften braucht ein eigener Wahlvorschlag?
Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein und spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung eingereicht werden.
Kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ja. Wegen grober Verletzung der Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund kann ein Mitgliedervertreter mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022