Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Elementar führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, legt das Vereinsvermögen an, setzt die Versicherungsbeiträge fest, ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen und führt die Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung aus – ausgenommen sind Aufgaben, die ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um das Tagesgeschäft des Vereins. Er entscheidet über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, setzt die Versicherungsbeiträge fest, ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen, legt das Vereinsvermögen an und setzt Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung um. Aufgaben, die laut Satzung dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind, fallen jedoch nicht in seine Zuständigkeit.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet über die Höhe der Versicherungsbeiträge?
Die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Darf der Vorstand die allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern?
Ja, die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen zählt zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die der Vorstand nicht entscheiden darf?
Ja, ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022