Wer eine Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG hat, sollte wissen, dass bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben: etwa an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar sind, an beweglichen Sachen im Freien sowie Schäden durch Sturmflut oder durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Nicht versichert sind:
- Schäden an versicherten Gebäuden oder an versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
- Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
- Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut sowie durch Grundwasser, soweit dieses nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Kein Schutz besteht für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar sind, und für die darin befindlichen Sachen. Auch bewegliche Sachen im Freien sind nicht mitversichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Sturmflut und durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gelangt ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem Haus versichert, das gerade umgebaut wird?
Nein. Schäden an versicherten Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind, sowie an den darin befindlichen Sachen sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Gegenstände, die im Freien stehen?
Nein. Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen sind nicht versichert. Das gilt auch im Rahmen der Außenversicherung.
Sind Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Sturmflut ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022