Bei der Reisegepäckversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, berufliche Gegenstände, Fahrzeuge, Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Handys und Fahrräder nicht versichert; für EDV-Geräte, Kameras, Schmuck und Sportgeräte gelten anteilige Entschädigungsgrenzen, und Schäden durch Krieg, Streik, Beschlagnahme oder Kernenergie bleiben ausgeschlossen.
Nicht versichert sind:
- Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
- Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden;
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge samt Zubehör;
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen;
- Handys / Smartphones einschließlich Zubehör;
- Vermögensfolgeschäden;
- EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten (z. B. Uhren) als aufgegebenes Reisegepäck;
- Fahrräder;
- Sportgeräte, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden;
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren;
- Schäden, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat. Führt die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
- Als mitgeführtes Reisegepäck sind EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt oder bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden.
- Sportgeräte einschließlich Zubehör sind jeweils bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert, soweit sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
- Geschenke und Reiseandenken sind bis zu 10 % der Versicherungssumme versichert.
- Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.
Nicht versichert sind die Gefahren
- des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
- von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
- der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
- aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
- der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Gegenstände sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen, etwa Geld, berufliche Gegenstände, Fahrzeuge, Brillen, Handys und Fahrräder. Für einige Sachen wie EDV-Geräte, Kameras, Schmuck, Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken gelten anteilige Höchstgrenzen an der Versicherungssumme, teilweise mit Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung. Schäden durch Vergessen, Liegenlassen oder Verlieren sowie vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden. Außerdem sind Gefahren wie Krieg, Streik, Beschlagnahme, bestimmte Waffen und Kernenergie ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Handy und Fahrrad über die Reisegepäckversicherung abgesichert?
Nein. Handys und Smartphones einschließlich Zubehör sowie Fahrräder gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Bis zu welcher Höhe sind Schmuck und Kameras als mitgeführtes Reisegepäck versichert?
EDV-Geräte, Tablets, Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Schmuck und Kostbarkeiten sind zudem nur versichert, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis eingeschlossen, im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt oder bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden.
Was passiert, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind gar nicht versichert.
Besteht beim Camping Versicherungsschutz für das Reisegepäck?
Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022