Wie lange läuft ein Vertrag bei der Ammerländer Versicherung VVaG und wann endet er? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Zusätzlich sind Sonderkündigungsrechte bei mehrjährigen Verträgen und nach einem Versicherungsfall geregelt, samt der geltenden Fristen von drei bzw. einem Monat.
Dauer
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung entfällt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist möglich zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Verträgen über drei Jahre kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes weiteren Jahres mit dreimonatiger Frist kündigen. Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten den Vertrag schriftlich kündigen, wobei eigene Fristen und Wirksamkeitsregeln gelten.
Häufige Fragen
Wann verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten, die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem Versicherungsfall?
Nach einem Versicherungsfall kann jede Vertragspartei schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der anderen Partei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen.
Ab wann wird eine Kündigung nach einem Versicherungsfall wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer wirksam; er kann aber einen späteren Zeitpunkt bis spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode bestimmen. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022