Wann der Versicherungsschutz bei der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt, hängt vom Versicherungsschein und der rechtzeitigen Zahlung der Erst- oder Einmalprämie ab: Grundsätzlich gilt der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt, doch bei verspäteter Zahlung startet der Schutz erst nach erfolgter Zahlung. Zudem kann der Versicherer bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht bezahlt ist.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die nachfolgenden Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich nach dem Versicherungsbeginn bezahlt werden; liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, gilt der Zeitpunkt nach dem Vertragsschluss. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten. Ausgenommen ist der Rücktritt, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Ab wann besteht mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie jedoch nicht unverzüglich, beginnt der Schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Wann muss ich die erste Prämie bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, muss die Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei einer Prämienzahlung in Raten?
Ist die Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022