Bei der Ammerländer Versicherung VVaG erstattet der Versicherer im Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme – für abhandengekommene oder zerstörte Sachen den Neuwert, für beschädigte Sachen die Reparaturkosten samt möglicher Wertminderung, für Datenträger den Materialwert sowie für amtliche Ausweise und Visa die Wiederbeschaffungsgebühren. Zudem wird geregelt, wann die Entschädigung fällig ist, ob eine Abschlagszahlung möglich ist und wie sich Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen auswirken.
Höhe der Entschädigung
Im Versicherungsfall erstattet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
- für abhandengekommene oder zerstörte Sachen den Neuwert
- für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung
- für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert
- für amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung
Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangt der Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme je nach Art des Schadens den Neuwert, die Reparaturkosten mit möglicher Wertminderung, den Materialwert von Datenträgern oder die Wiederbeschaffungsgebühren für Ausweise und Visa. Ausgezahlt wird, sobald geprüft ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht; einen Monat nach der Schadenmeldung ist bereits eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags möglich. Bestehen für denselben Schaden andere Versicherungen, sind diese vorrangig – der Versicherer tritt aber auf Wunsch in Vorleistung und reguliert den Schaden bedingungsgemäß.
Häufige Fragen
Welcher Wert wird bei zerstörten oder gestohlenen Sachen ersetzt?
Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen erstattet der Versicherer den Neuwert, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Was gilt, wenn für denselben Schaden noch eine andere Versicherung besteht?
Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen gehen vor – auch dann, wenn dort ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Verlangt der Versicherungsnehmer dennoch eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schaden bedingungsgemäß.
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022