Bei der Ammerländer Versicherung VVaG müssen Anzeigen und Erklärungen telefonisch oder in Textform an den Versicherer gerichtet werden, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren, für Klagen gelten bestimmte Gerichtsstände und es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder in Textform an den Versicherer zu richten.
Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Nach Anmeldung eines Anspruchs ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes zu erheben, Klagen gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Wer dem Versicherer etwas mitteilen möchte, muss dies telefonisch oder schriftlich in Textform tun; mündliche Absprachen zählen nicht. Ergänzend zu den Versicherungsbedingungen gelten die gesetzlichen Regeln. Ansprüche aus dem Vertrag verfallen nach drei Jahren, wobei diese Frist während der Bearbeitung eines angemeldeten Anspruchs pausiert. Für Klagen sind bestimmte Gerichte zuständig, und es gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
Wie muss ich Mitteilungen an den Versicherer übermitteln?
Anzeigen und Erklärungen sind – soweit nichts anderes geregelt ist – telefonisch oder in Textform an den Versicherer zu richten.
Gelten mündlich getroffene Absprachen?
Nein, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Soweit die Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Nach Anmeldung eines Anspruchs ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
Welches Recht gilt für den Vertrag und wo kann geklagt werden?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes zu erheben, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022