Beim Reisegepäckschutz der Ammerländer Versicherung VVaG sind der Versicherungsnehmer und alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen abgesichert – und zwar für Sachen des persönlichen Reisebedarfs samt Sportgeräten, Geschenken und Reiseandenken. Geschützt sind weltweite Reisen mit einer Höchstdauer von vier Wochen, sofern der Zielort mehr als 500 km vom Wohnsitz entfernt liegt, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist.
Versicherte Personen / Versicherungsnehmer
Zu den versicherten Personen gehören der Versicherungsnehmer sowie alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Versicherte Sachen
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen. Dazu gehören auch Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Versicherte Reise / Geltungsbereich
- Versicherungsschutz besteht für Reisen der versicherten Personen mit einer Höchstdauer von vier Wochen. Dauert eine Reise länger, besteht der Versicherungsschutz nur für die ersten vier Wochen.
- Versicherungsschutz besteht für alle Reisen weltweit, sofern die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der versicherten Person und dem Zielort mehr als 500 km beträgt. Wege von und zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise im Sinne dieser Bedingungen.
- Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Einzelreiseleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Die Reise wird mit Inanspruchnahme der ersten Teil-/Leistung insgesamt angetreten und endet mit der Nutzung der letzten Teil-/Leistung.
- Versicherungsschutz besteht für beliebig viele Reisen während der Vertragslaufzeit.
Versicherungssumme
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind der Versicherungsnehmer selbst und alle Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Der Schutz gilt für das persönliche Reisegepäck – einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken – auf weltweiten Reisen, wenn der Zielort mehr als 500 km vom Wohnsitz entfernt liegt und die Reise nicht länger als vier Wochen dauert. Während der Vertragslaufzeit sind beliebig viele Reisen abgedeckt, wobei die Zahlung pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist.
Häufige Fragen
Wer ist beim Reisegepäckschutz mitversichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Welche Gegenstände zählen zum versicherten Reisegepäck?
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Ab welcher Entfernung und für wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt weltweit, wenn der Zielort mehr als 500 km vom Wohnsitz entfernt ist. Die Höchstdauer beträgt vier Wochen; bei längeren Reisen besteht der Schutz nur für die ersten vier Wochen.
Sind Wege zur Arbeit oder Ausbildung mitversichert?
Nein. Wege von und zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte gelten nicht als Reise im Sinne dieser Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022