Bei der Reisegepäckversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer für mitgeführtes Reisegepäck, das während der Reise durch Diebstahl, Raub, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, einen Transportmittelunfall oder durch Feuer, Explosion und Elementarereignisse abhandenkommt oder beschädigt wird. Auch aufgegebenes Reisegepäck ist geschützt – etwa im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder wenn es verspätet ankommt, wobei notwendige Ersatzbeschaffungen bis 250 Euro je Person erstattet werden.
Mitgeführtes Reisegepäck
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung)
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer, Explosion und Elementarereignisse (zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Aufgegebenes Reisegepäck
Der Versicherer leistet Entschädigung in folgenden Fällen:
- wenn aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet
- wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht
Erreicht das Gepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag, werden die nachgewiesenen Aufwendungen ersetzt. Das gilt für die Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise, und zwar bis höchstens 250,- EURO je versicherter Person. Einzureichen sind eine Bescheinigung über die Verspätung sowie Rechnungen der Ersatzbeschaffungen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist sowohl das mitgeführte als auch das aufgegebene Reisegepäck. Für mitgeführtes Gepäck zahlt der Versicherer, wenn es während der Reise durch Diebstahl, Raub, mutwillige Beschädigung, einen Transportmittelunfall oder durch Feuer, Explosion und Elementarereignisse verloren geht oder beschädigt wird. Aufgegebenes Gepäck ist geschützt, solange es sich in fremder Obhut befindet, etwa bei einem Beförderungsunternehmen oder in einer Gepäckaufbewahrung. Kommt das aufgegebene Gepäck verspätet an, werden notwendige Ersatzkäufe bis höchstens 250 Euro je Person gegen Nachweis erstattet.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind beim mitgeführten Reisegepäck abgedeckt?
Ersetzt werden Schäden oder Verluste durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, durch einen Unfall eines Transportmittels sowie durch Feuer, Explosion und Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Bin ich versichert, wenn mein aufgegebenes Gepäck verspätet ankommt?
Ja. Erreicht das aufgegebene Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person, werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise bis höchstens 250 Euro je versicherter Person erstattet.
Was muss ich bei einer Gepäckverspätung einreichen?
Sie müssen eine Bescheinigung über die Verspätung sowie die Rechnungen der Ersatzbeschaffungen einreichen.
Ist Gepäck auch geschützt, während es sich in fremder Obhut befindet?
Ja. Aufgegebenes Reisegepäck ist versichert, wenn es abhandenkommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Inhalte aus: Bedingungen Reisegepäckersicherung 2022