Die Ammerländer erweitert im Exclusiv-Schutz ihrer Hausratversicherung den Kostenersatz deutlich: Sie übernimmt unter anderem Schlüsseldienstkosten bis 300 Euro, Kosten für Fehlalarme durch defekte Rauchmelder bis 1.000 Euro, Rückreise- und Reiserücktrittskosten nach erheblichen Schäden, Miet- und Ersatzgeräte, Hotelkosten ohne zeitliche Begrenzung, Tierarztkosten, Kinderbetreuung im Notfall, psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub oder Brand sowie die Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer im Exclusiv-Schutz die hierfür anfallenden Kosten.
Schlüsseldienst
Im Exclusiv-Schutz werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Schlüsseldienst übernommen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann. Das gilt, wenn:
- der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist, oder
- sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person versehentlich ausgesperrt hat.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 300,- Euro begrenzt.
Bewachungskosten
Im Exclusiv-Schutz werden angefallene Kosten für die Bewachung versicherter Sachen längstens für die Dauer von 10 Tagen ersetzt.
Fehlalarm durch Rauchmelder
Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Kosten:
- eines Feuerwehreinsatzes;
- für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung.
Voraussetzung ist, dass diese Kosten dadurch entstehen, dass Rauchmelder Alarm geben, die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind und deren Alarm durch einen technischen Defekt ausgelöst wird.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wird.
Die Entschädigung ist im Exclusiv-Schutz auf maximal 1.000,- Euro begrenzt.
Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Im Exclusiv-Schutz sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern mitversichert. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört, oder sind diese abhandengekommen, und ist eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind im Exclusiv-Schutz die tatsächlich entstandenen Kosten für vergleichbare Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt.
Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Waschmaschine
- Wäschetrockner
- Kühlschrank
- Gefrierschrank oder -truhe
- Herd / Ofen
- Geschirrspülmaschine
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
Der Versicherer ersetzt im Exclusiv-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- oder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Reiserücktrittskosten nach einem Schaden
Der Versicherer erstattet anfallende Stornogebühren einer bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn dieser wegen eines erheblichen Versicherungsfalles, welcher innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten kann. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 3.500,- Euro begrenzt. Der Versicherer leistet nur, sofern für den Schadenfall nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Umzugskosten nach einem Schaden
Im Exclusiv-Schutz werden angefallene Kosten für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen Umzug ersetzt, wenn:
- ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist, oder
- die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 5.000,- Euro werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Exclusiv-Schutz ersetzt.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kostenpauschale
Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von 1.000,- Euro kann im Exclusiv-Schutz eine pauschale Leistung in Höhe von 50,- Euro für persönliche Auslagen beantragt werden.
Hotelkosten
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Exclusiv-Schutz ohne zeitliche Begrenzung bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie z. B. Frühstück und Telefon.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 12 Monaten versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Einschluss von Tierarztkosten
Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, sind im Exclusiv-Schutz mitversichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Im Exclusiv-Schutz sind Schäden am Hausrat auch dann versichert, wenn diese durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen, innerhalb des Versicherungsortes beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Aufgrund eines solchen Ereignisses werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 7.500,- Euro begrenzt.
Kinderbetreuung im Notfall
Im Exclusiv-Schutz werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 1.500,- Euro übersteigt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
Psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub, Brand
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass während der Wirksamkeit dieser Versicherung ein leistungspflichtiger Brandschaden, ein Einbruchdiebstahlschaden oder ein Raub eingetreten ist und der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person dadurch eine psychische Schädigung erlitten hat.
Die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten werden ersetzt, wenn die Krankenkasse oder der Krankenversicherer des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person eine Erstattung ablehnt und dieser Psychologe oder Psychotherapeut bescheinigt, dass diese Maßnahme hierfür geeignet ist. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis beginnen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
Sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, leistet der Versicherer Entschädigung für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, wenn sich diese am Versicherungsort befinden.
Die Entfernung und Umsiedlung des Nests muss durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150,- Euro begrenzt.
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahekommt.
Was bedeutet das konkret?
Im Exclusiv-Schutz übernimmt der Versicherer eine ganze Reihe zusätzlicher Kosten, die rund um einen Hausratschaden entstehen können – etwa für Schlüsseldienst, Bewachung, Mietgeräte, Hotelaufenthalte, Umzug oder Reinigung. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge oder Zeitgrenzen und teils die Bedingung, dass kein anderer Versicherungsschutz besteht. Erfasst sind außerdem Situationen wie ein abgebrochener Urlaub, ein nötiger Reiserücktritt, eine Kinderbetreuung im Notfall oder eine psychologische Betreuung nach Einbruch, Raub oder Brand. Auch Mehrkosten durch Preissteigerungen oder Technologiefortschritt werden unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für einen Schlüsseldienst übernommen, wenn ich mich ausgesperrt habe?
Ja, im Exclusiv-Schutz werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Schlüsseldienstkosten übernommen, wenn der Wohnungsschlüssel abhandengekommen oder abgebrochen ist oder man sich versehentlich ausgesperrt hat. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 300,- Euro begrenzt.
Wie lange sind Hotelkosten nach einem Schaden versichert?
Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung sind im Exclusiv-Schutz ohne zeitliche Begrenzung bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, sofern die ständig bewohnte Wohnung durch den versicherten Hausratschaden unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Nebenkosten wie Frühstück und Telefon sind ausgeschlossen.
Ab welcher Schadenhöhe kann ich Rückreisekosten bei einem Urlaubsabbruch geltend machen?
Der Versicherer ersetzt Fahrt- und Flugmehrkosten bei vorzeitigem Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise, wenn der Versicherungsfall erheblich ist. Das ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,- Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Welche Kosten übernimmt die psychologische Betreuung nach einem Einbruch?
Ersetzt werden die Kosten für das Erstgespräch bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten nach einem leistungspflichtigen Brand-, Einbruchdiebstahl- oder Raubschaden, wenn die Krankenkasse oder der Krankenversicherer eine Erstattung ablehnt und die Eignung der Maßnahme bescheinigt wird. Die Behandlung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis beginnen; die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024