Beim Exclusiv-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer verzichtet der Versicherer bei Schäden bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Wer in eine größere Wohnung umzieht, behält den Unterversicherungsverzicht zunächst weiter – auch ohne sofortige Anpassung der Versicherungssumme, allerdings zeitlich begrenzt auf 12 Monate.
Im Exclusiv-Schutz nimmt der Versicherer bei Schäden bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
12 Monate Unterversicherungsverzicht (wenn vereinbart) bei Umzug in größere Wohnung
- Bei einem Wohnungswechsel in eine größere Wohnung gilt im Exclusiv-Schutz die Unterversicherungsverzichtklausel weiterhin als vereinbart. Das gilt auch dann, wenn die Versicherungssumme nicht angepasst wird.
- Voraussetzung dafür ist, dass für die bisherige Wohnung der Unterversicherungsverzicht als vereinbart gilt.
- Wird die Versicherungssumme für die neue Wohnung nicht angepasst, entfällt der Unterversicherungsverzicht automatisch nach 12 Monaten.
- Die Entschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Im Exclusiv-Schutz wird bei kleineren Schäden bis zu einem Prozent der Versicherungssumme kein Abzug wegen Unterversicherung gemacht. Zieht man in eine größere Wohnung um, bleibt der Unterversicherungsverzicht zunächst bestehen, selbst wenn die Versicherungssumme noch nicht angepasst wurde. Bleibt die Anpassung aus, endet dieser Schutz jedoch automatisch nach zwölf Monaten. In jedem Fall wird höchstens die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Schadenbetrag wird im Exclusiv-Schutz kein Abzug wegen Unterversicherung gemacht?
Bei Schäden bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme nimmt der Versicherer im Exclusiv-Schutz keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Gilt der Unterversicherungsverzicht auch nach einem Umzug in eine größere Wohnung?
Ja, bei einem Wohnungswechsel in eine größere Wohnung gilt die Unterversicherungsverzichtklausel im Exclusiv-Schutz weiterhin als vereinbart – auch wenn die Versicherungssumme nicht angepasst wird. Voraussetzung ist, dass für die bisherige Wohnung der Unterversicherungsverzicht als vereinbart galt.
Was passiert, wenn ich die Versicherungssumme für die neue Wohnung nicht anpasse?
Wird die Versicherungssumme für die neue Wohnung nicht angepasst, entfällt der Unterversicherungsverzicht automatisch nach 12 Monaten.
Wie hoch kann die Entschädigung maximal ausfallen?
Die Entschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024