Bei der Ammerländer Hausratversicherung sind Wertsachen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wobei außerhalb von Wertschutzschränken feste Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck gelten. Zusätzlich ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert, und für hochwertige Einzelstücke sind Nachweise nötig.
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen sind Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Die Entschädigung für die folgenden Wertsachen ist je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden:
- 3.500,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
- 25.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- 50.000,- EURO für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken gelten eigene Entschädigungsgrenzen. Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein. Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen zu belegen sind. Diese Nachweise beziehen sich auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
In Erweiterung der Regelungen ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Versicherungssumme mitversichert, allerdings gelten außerhalb eines Wertschutzschranks feste Obergrenzen: 3.500 Euro für Bargeld, 25.000 Euro für Urkunden und Wertpapiere sowie 50.000 Euro für Schmuck, Edelmetalle und ähnliche Werte. Bewahren Sie Wertsachen in einem anerkannten Wertschutzschrank auf, richten sich die Grenzen nach dessen Widerstandsgrad. Auch der Inhalt von Kundenschließfächern bei Geldinstituten ist mitversichert. Für einzelne Stücke über 1.000 Euro sollten Sie Nachweise wie Rechnungen, Fotos oder Expertisen aufbewahren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung für Bargeld, wenn es nicht im Safe liegt?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge außerhalb verschlossener Wertschutzschränke ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 3.500 Euro begrenzt. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen oder bei geringerem Gewicht nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert sein. Zudem müssen sie durch qualifizierte Prüfstellen wie VdS oder ECB-S nach EN 1143-1 anerkannt sein, erkennbar an den Plaketten auf der Innenseite der Tür.
Was muss ich bei besonders wertvollen Schmuckstücken beachten?
Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000 Euro sind im Versicherungsfall mit Nachweisen zu belegen. Dazu gehören Angaben zu Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis, etwa in Form von Fotos oder Expertisen.
Ist der Inhalt eines Bankschließfachs mitversichert?
Ja, der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Wert muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. Leistungen aus einer anderen Versicherung gehen jedoch vor und werden angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024