Wer bei der Ammerländer im Exclusiv-Schutz der Hausratversicherung nach einem Schaden auf ökologisch höherwertigen Ersatz setzt, bekommt bis zu 20 Prozent Mehrkosten (maximal 2.500 Euro) erstattet – etwa für Haushaltsgeräte mit bester Energieeffizienzklasse sowie nachhaltig produzierte Bodenbeläge, Farben und Möbel mit anerkanntem Siegel. Die Klauseln regeln außerdem die Mitversicherung von Wallboxen und Balkonkraftwerken, eine Best-Leistungs-Garantie, die Besitzstandsgarantie zum Vorvertrag, eine Innovationsklausel sowie die Allgefahrendeckung für unbenannte Gefahren.
Bei einer Wiederbeschaffung übernimmt der Versicherer im Schadenfall die Mehrkosten von bis zu 20 % vom Wiederbeschaffungswert für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für:
- Haushaltsgeräte mit der höchsten Energieeffizienzklasse (EU-Energielabel);
- Bodenbeläge, sofern es sich um nachhaltig produzierte Bodenbeläge mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Siegel handelt;
- Farben, sofern es sich um nachhaltig produzierte Farben mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Siegel handelt;
- Möbel, sofern es sich um nachhaltig produzierte Möbelstücke mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Siegel handelt.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis einer Ersatzbeschaffung gemäß den vorstehenden Punkten. Die Entschädigungsleistung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EURO begrenzt.
Erhält der Versicherungsnehmer eine Entschädigung aus einem anderen Vertrag (z. B. Wohngebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz für diese Klausel (subsidiär).
Mitversicherung von Wallboxen
Im Exclusiv-Schutz sind ausschließlich privat und selbstgenutzte Wallboxen mitversichert, sofern sich diese auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500,- EURO begrenzt.
Balkonkraftwerke
Im Exclusiv-Schutz sind alle selbstgenutzten Balkonkraftwerke (sog. Plug-and-Play Solaranlagen) mitversichert, die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden und der gültigen VDE-Norm entsprechen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Installation und die Wartung der Anlage gemäß den Herstellerangaben durchgeführt wird.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EURO begrenzt.
Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-Garantie)
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen eines anderen Versicherers / Assekuradeurs in Bezug auf den vorliegenden Versicherungsfall bessergestellt gewesen wäre, wird im Schadenfall
- der Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitert;
- eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze (Sublimit) entsprechend erhöht;
- eine ggf. vorhandene Selbstbeteiligung reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs vereinbarte generelle Selbstbeteiligung.
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als für jedermann zugängliche Hausratversicherung angeboten werden.
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers,
- für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und
- die in Höhe oder Umfang nicht bei der Ammerländer Versicherung versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag).
Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht
- für Schäden und / oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis;
- für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand;
- für Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
- für Schäden durch Elementargefahren, Sturmflut oder Grundwasser;
- für Schäden durch Vorsatz;
- für Schäden durch Obliegenheitsverletzungen;
- für versicherte Kosten;
- für Fahrräder;
- für berufliche und gewerbliche Risiken;
- für Glasbruch;
- für Deckungsumfänge von Assistanceleistungen.
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
Der Versicherer / Assekuradeur muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als für jedermann zugängliche Hausratversicherung angeboten werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung bleiben unberührt.
Der Versicherer kann die Erweiterte Leistungsgarantie (Best-Leistungs-Garantie) jederzeit kündigen. Die Kündigung wird frühestens einen Monat nach Erhalt wirksam. Wird eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum selben Zeitpunkt kündigen.
Besitzstandsgarantie
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
- die bei der Ammerländer Versicherung versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und / oder Arbeitsunfähigkeit;
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, oder der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
- Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
- Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern;
- Elementarschäden;
- Glasschäden;
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2022) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweicht.
Künftige Bedingungsverbesserungen (Innovationsklausel)
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass die aktuell gültigen Bedingungen zum Exclusiv-Schutz in Bezug auf den vorliegenden Versicherungsfall den Versicherungsnehmer besserstellen, so gelten die verbesserten Leistungseinschlüsse im Schadenfall mit sofortiger Wirkung.
Als Besserstellung gilt, wenn sich zum Schadenzeitpunkt ein Leistungseinschluss im aktuell gültigen Exclusiv-Schutz ohne Mehrbeitrag erweitert, eine Entschädigungsgrenze erhöht oder eine Selbstbeteiligung reduziert hat.
Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden oder zum Zeitpunkt des Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden können.
unbenannte Gefahren – Allgefahrendeckung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant nicht rechtzeitig vorhergesehen haben. Hätten sie den Schaden jedoch vorhersehen können, haben dies aufgrund grober Fahrlässigkeit aber nicht getan, ist der Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Nicht versichert sind im Rahmen der Versicherung gegen unbenannte Gefahren ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden:
- die nach den zugrunde liegenden VHB 2022 versichert oder versicherbar sind, einschließlich den dort benannten Ausschlüssen;
- an und durch Personen und Tiere aller Art;
- an und durch Haustiere; Folgeschäden sind jedoch versichert;
- durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten, Schädlinge oder durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit versicherter Sachen;
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt waren oder bekannt sein mussten;
- durch fehlerhafte Konstruktion, Planung oder Instandhaltung versicherter Sachen;
- durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück;
- durch Bedienungsfehler, Bearbeitung, Reinigung, Reparatur oder Wartung, bestimmungswidrigen Gebrauch oder übermäßige Beanspruchung;
- durch die allmähliche Einwirkung (zum Beispiel von Chemikalien, Feuchtigkeit, Staub, Strahlen oder Temperaturen);
- die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (zum Beispiel Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen;
- durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Grundwasser, Sturmflut.
Im Rahmen der unbenannten Gefahren gelten abweichend von den VHB 2022 folgende Gegenstände nicht zu den versicherten Sachen:
- Sachen aus Glas, Keramik, Porzellan sowie Brillen und Kontaktlinsen;
- elektronische Geräte;
- Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des Versicherungsortes.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 500,- EURO je Schadenfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz enthält mehrere Zusatzleistungen: Wer nach einem Schaden bewusst umweltfreundlicher ersetzt, bekommt einen Teil der Mehrkosten erstattet; außerdem sind private Wallboxen und Balkonkraftwerke unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Über die Best-Leistungs-Garantie und die Besitzstandsgarantie kann der Versicherungsnehmer im Schadenfall von besseren Bedingungen eines anderen Anbieters oder des Vorvertrags profitieren, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Zudem gilt eine Allgefahrendeckung für unvorhergesehene Schäden mit einer Reihe von Ausschlüssen und einer Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Ammerländer für einen umweltfreundlicheren Ersatz nach einem Schaden?
Der Versicherer übernimmt Mehrkosten von bis zu 20 % vom Wiederbeschaffungswert für einen ökologisch höherwertigen Ersatz gleicher Art und Güte. Die Entschädigung für die anteiligen Mehrkosten ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EURO begrenzt, und es ist ein Nachweis der Ersatzbeschaffung erforderlich.
Sind Wallboxen und Balkonkraftwerke im Exclusiv-Schutz mitversichert?
Ja. Privat und selbstgenutzte Wallboxen sowie selbstgenutzte Balkonkraftwerke auf dem Grundstück der versicherten Wohnung sind mitversichert, sofern die jeweiligen Voraussetzungen (z. B. fachgerechte Installation, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, VDE-Norm, Anmeldungen) erfüllt sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EURO begrenzt.
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Bedingungen bietet?
Über die Best-Leistungs-Garantie werden im Schadenfall bessere Leistungen eines anderen zugelassenen Versicherers berücksichtigt, sofern der Tarif als für jedermann zugängliche Hausratversicherung angeboten wird und die Voraussetzungen erfüllt sind. Für bestimmte Bereiche wie All-Risk-Leistungen, Kriegs- oder Elementarschäden, Vorsatz, Fahrräder oder Glasbruch gilt die Garantie jedoch nicht.
Welche Selbstbeteiligung gilt bei der Allgefahrendeckung für unbenannte Gefahren?
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens jedoch 500 EURO je Schadenfall. Zudem sind zahlreiche Schäden ausgeschlossen und bestimmte Gegenstände wie Glas, elektronische Geräte oder Sportgeräte außerhalb des Versicherungsortes zählen hier nicht zu den versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024