Der Exclusiv-Schutz der Ammerländer Hausratversicherung erweitert den Versicherungsort und die Außenversicherung deutlich: Sportgeräte außerhalb der Wohnung sind bis 10.000 Euro mitversichert, ebenso vermietete Einliegerwohnungen, Garagen außerhalb des Grundstücks, Hausrat in Wohngemeinschaften, beruflich genutzte Sachen, eine Pendlerwohnung sowie eingelagerter Hausrat. Auch Umzug, vorübergehendes Unbewohntsein und Gerüste am Versicherungsort sind geregelt.
Versicherungsschutz besteht bis zu 100 % der Versicherungssumme.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Außenversicherung für Sportgeräte
Im Exclusiv-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (zum Beispiel Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 10.000,- EURO mitversichert.
Hausrat in Einliegerwohnungen
Auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zählt zum Versicherungsort. Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzte Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Hausrat in Wohngemeinschaften
- Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der Kinder.
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
- Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
- Sämtliche vertragliche Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
- Mitversichert sind im Exclusiv-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
- Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
- Versicherungsschutz besteht im Exclusiv-Schutz für Hausrat, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet, der durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird und sich innerhalb Deutschlands befindet.
- Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
- Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500,- EURO.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000,- EURO begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
- Versicherungsschutz besteht im Exclusiv-Schutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
- Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Wertsachen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Versicherungsschutz bei Umzug
Im Exclusiv-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Im Exclusiv-Schutz gilt der Versicherungsschutz an vielen zusätzlichen Orten und Situationen. So sind Sportgeräte außerhalb der Wohnung bis 10.000 Euro abgesichert, ebenso Hausrat in Einliegerwohnungen, in externen Garagen, in Wohngemeinschaften, an einer Pendlerwohnung sowie eingelagerter Hausrat für bis zu 12 Monate. Zusätzlich gelten günstigere Regelungen für Umzug, längeres Unbewohntsein der Wohnung und das Aufstellen eines Gerüstes. Für Wertsachen und bestimmte Räume gelten dabei besondere Grenzen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Fahrräder außerhalb der Wohnung mitversichert?
Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind – etwa Fahrräder – und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, sind im Exclusiv-Schutz bis maximal 10.000 Euro mitversichert.
Ist der Hausrat an einer Pendlerwohnung mitversichert?
Ja, für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, den der Versicherungsnehmer oder sein Ehe- bzw. Lebenspartner nutzt. Die Wohnung muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen. Die Entschädigung ist auf 20 % der Versicherungssumme, höchstens 20.000 Euro begrenzt, für Wertsachen gilt eine Grenze von maximal 2.500 Euro.
Wie lange bleibt eingelagerter Hausrat versichert und was ist ausgeschlossen?
Eingelagerter Hausrat ist in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen längstens 12 Monate versichert, sofern die Gebäude die BAK-Voraussetzungen I, II oder III erfüllen. Wertsachen sind ausgeschlossen, elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Was gilt, wenn die Wohnung längere Zeit leer steht?
Es liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die sonst ständig bewohnte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024