Im Exclusiv-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer sind Hausratgegenstände auch dann versichert, wenn sie durch einen Unfall mit einem Transportmittel wie Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug beschädigt werden – vorausgesetzt, das Transportmittel wurde beim Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört. Ebenfalls mitversichert sind Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei einem öffentlichen Nahverkehrsmittel aufgegeben wurden.
Im Exclusiv-Schutz sind Hausratgegenstände auch gegen Beschädigungen durch einen Unfall mit einem Transportmittel mitversichert. Voraussetzung ist, dass das Transportmittel bei dem Unfall selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde.
Als Transportmittel gelten:
- Bus
- Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile)
- Bahn
- Schiff
- Flugzeug
Der Versicherungsnehmer oder eine im versicherten Haushalt lebende Person hat die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß zu verstauen, sachgemäß zu laden und zu sichern.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
- versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden
Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden, sind im Exclusiv-Schutz mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die durch einen Transportunfall entstehen. Das gilt, wenn das Transportmittel – etwa Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug – selbst durch ein plötzliches, von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis beschädigt oder zerstört wurde. Die transportierten Sachen müssen ordnungsgemäß verstaut, geladen und gesichert sein, und der Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Zusätzlich sind Beschädigungen an Fahrrädern mitversichert, die als Reisegepäck bei einem öffentlichen Nahverkehrsmittel aufgegeben wurden.
Häufige Fragen
Welche Transportmittel sind bei einem Transportunfall abgedeckt?
Als Transportmittel gelten Bus, Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobile), Bahn, Schiff und Flugzeug.
Sind auch Bremsschäden oder Schäden auf dem Autodach mitversichert?
Nein. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgenommen, ebenso versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden.
Was muss ich nach einem Transportunfall tun, damit der Schutz greift?
Der Unfall ist der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Außerdem müssen die transportierten Sachen zuvor ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert worden sein.
Sind Schäden an einem als Reisegepäck aufgegebenen Fahrrad versichert?
Ja. Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden, sind im Exclusiv-Schutz mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024