Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Hausratversicherung nicht zufrieden ist, kann sich als Verbraucher an den kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dem sich der Versicherer zur Teilnahme verpflichtet hat. Zusätzlich stehen die Aufsicht durch die BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers als Beschwerdewege offen.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Beschwerdewege. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Daneben können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher wenden, wenn ich mit einer Entscheidung unzufrieden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin einen einzelnen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich dennoch an sie wenden, wenn Sie mit der Betreuung unzufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welche Beschwerdemöglichkeiten habe ich insgesamt?
Sie können sich an den Versicherungsombudsmann und an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Wegen können Sie sich jederzeit an die interne Beschwerdestelle des Versicherers, das Beschwerdemanagement in Westerstede, wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024