Bei der Hausratversicherung der Ammerländer richtet sich der Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag nach dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung – zusätzlich zu den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung. Klagt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich dessen Wohnsitzgericht zuständig; bei betrieblichen Verträgen gelten zudem besondere Regeln für den Sitz des Gewerbebetriebes.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Hat der Versicherungsnehmer keinen Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Hat der Versicherungsnehmer keinen Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wählen. Klagt dagegen der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich dessen Wohnsitzgericht zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kann jeweils auch das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes angerufen werden.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherungsnehmer aus dem Vertrag klagen möchte?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung zuständig. Fehlt ein Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Wo kann der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagen?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht an dessen Wohnsitz zur Zeit der Klageerhebung zuständig; ohne Wohnsitz zählt der gewöhnliche Aufenthalt.
Gilt eine Besonderheit, wenn es sich um eine betriebliche Versicherung handelt?
Ja. Bei betrieblichen Versicherungen können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer ihre Ansprüche zusätzlich bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was ist maßgeblich, wenn der Versicherungsnehmer keinen Wohnsitz hat?
Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zur Zeit der Klageerhebung für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024