Bei der Hausratversicherung der Ammerländer können Beiträge in Raten gezahlt werden, wobei die noch ausstehenden Raten bis zum jeweils vereinbarten Zahlungstermin als gestundet gelten. Kommt es zu einem Zahlungsverzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden die restlichen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort zur Zahlung fällig.
Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen dürfen, sind die noch nicht fälligen Raten bis zum jeweils vereinbarten Termin aufgeschoben (gestundet). In zwei Fällen ändert sich das jedoch: Zahlen Sie eine Rate gar nicht oder nur teilweise und geraten in Verzug, oder es wird eine Entschädigung fällig. Dann müssen Sie die restlichen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort auf einmal zahlen.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, dass die ausstehenden Raten als gestundet gelten?
Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die noch offenen Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen aufgeschoben, gelten also bis dahin als gestundet.
Wann muss ich die restlichen Raten auf einmal zahlen?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Passiert etwas mit meinen Raten, wenn ein Schaden reguliert wird?
Ja, sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024