Bei der Ammerländer Hausratversicherung ersetzt der Versicherer im Schadenfall den Versicherungswert bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen und die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung bei beschädigten Sachen. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung erstattet, und wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert, wird die Entschädigung wegen Unterversicherung anteilig gekürzt.
Ersetzt werden im Versicherungsfall:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten plus eine verbleibende Wertminderung – höchstens jedoch der Versicherungswert. Bei rein optischen Schäden ohne Nutzungseinschränkung wird nur der Minderwert gezahlt. Restwerte werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer entfällt, wenn sie nicht gezahlt wurde oder Vorsteuerabzug besteht. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie wird der Schaden bei einer beschädigten Sache berechnet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was passiert bei einem reinen Schönheitsschaden?
Ist die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt und die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird nur der Betrag gezahlt, der dem Minderwert entspricht.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung gekürzt?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024