Bei der Ammerländer Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald die Feststellungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind – schon einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich ein Mindestbetrag als Abschlagszahlung verlangen. Erfolgt keine Zahlung binnen eines Monats, wird die Entschädigung verzinst; zudem kann der Versicherer die Zahlung in bestimmten Fällen aufschieben.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beträgt jedoch mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und für den Beginn der Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer einen Mindestbetrag als Abschlagszahlung verlangen. Zahlt der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, fallen ab der Schadenanzeige Zinsen an, deren Höhe zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr liegt. Bei eigenem Verschuldens des Versicherungsnehmers werden bestimmte Zeiträume nicht mitgezählt, und in einzelnen Fällen darf die Zahlung aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor der endgültigen Klärung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch werden die Zinsen berechnet, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung geleistet, ist die Entschädigung seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024