Bei der Hausratversicherung der Ammerländer muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen – Wissen und Handeln dieser Personen werden also so behandelt, als stammten sie vom Versicherungsnehmer selbst.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant weiß und wie er sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer angerechnet. Das bedeutet: Für die Kenntnis und das Verhalten dieser Personen steht der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer so ein, als hätte er selbst gehandelt oder etwas gewusst.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten als mein eigenes?
Ja. Auch die Kenntnis der Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024