In der Hausratversicherung der Ammerländer schützt die Außenversicherung versicherte Sachen weltweit auch dann, wenn sie sich vorübergehend – also bis zu drei Monate – außerhalb des Versicherungsortes befinden, wobei die Entschädigung insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme und höchstens 10.000 Euro begrenzt ist. Geregelt werden zudem Sonderfälle wie unselbständiger Hausstand während Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm- und Hagelschäden.
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz für versicherten Hausrat auch auf die Zeit, in der sich die Sachen vorübergehend außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes befinden – und zwar weltweit. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten; bei Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst gilt der Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand entsteht. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten dabei jeweils besondere Voraussetzungen. Insgesamt ist die Entschädigung auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro begrenzt, für Wertsachen und Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Bis wann gilt der Aufenthalt von Sachen außerhalb der Wohnung als vorübergehend?
Als vorübergehend gelten Zeiträume von bis zu drei Monaten. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Was gilt, wenn jemand für Ausbildung oder Wehr- und Zivildienst auswärts wohnt?
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Sind Sturm- und Hagelschäden im Rahmen der Außenversicherung mitversichert?
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung begrenzt?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 Euro begrenzt. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich weitere Entschädigungsgrenzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024