Bei der Hausratversicherung der Ammerländer gilt für Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld, Urkunden und Sparbücher, Schmuck, Edelsteine, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Liegen Wertsachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank, greifen zusätzlich niedrigere Prozentgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck.
Versicherte Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht unter Schmucksachen und Gold/Platin genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten – dazu zählen etwa Bargeld, Urkunden, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten – und was ein anerkannter Wertschutzschrank ist. Für Wertsachen gilt grundsätzlich eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Befinden sich Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank, gelten niedrigere Grenzen: 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck und ähnliche Gegenstände – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Häufige Fragen
Was zählt in der Hausratversicherung als Wertsache?
Zu den Wertsachen gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin. Ebenfalls dazu zählen Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Sachen aus Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen maximal?
Für Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich Wertsachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt: 2 Prozent für Bargeld und Geldkartenbeträge, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Gold- oder Platinsachen – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Was gilt als anerkannter Wertschutzschrank?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist. Als freistehender Schrank muss er mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024