In der Hausratversicherung der Ammerländer ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert – von Möbeln und Einbauküchen über Haustiere bis zu Wertsachen und Bargeld im Rahmen besonderer Grenzen. Auch entfernter Hausrat bleibt geschützt, wenn er wegen eines Versicherungsfalls in Sicherheit gebracht wird. Zugleich wird festgelegt, welche Räume zum Versicherungsort zählen und welche Sachen – etwa Kraftfahrzeuge, Mieter-Hausrat oder elektronische Daten – ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat gehören.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Versichert ist auch Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen der Wohnung, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind bei den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht gesondert als zum Hausrat gehörend genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht gesondert als zum Hausrat gehörend genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu zählen unter anderem Möbel, Einbau- und Anbauküchen, bestimmtes fremdes Eigentum, Haustiere sowie – unter besonderen Voraussetzungen und Grenzen – Wertsachen und Bargeld. Der Text legt zudem fest, welche Räume und Flächen zum Versicherungsort gehören, etwa Balkone, Nebengebäude und bestimmte Garagen. Ausdrücklich nicht versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hausrat von Mietern sowie anderweitig versicherte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn ich ihn wegen einer Gefahr aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, bleibt versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Gehören Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja. Zum Hausrat gehören Haustiere, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen und Vögel.
Sind Autos oder Boote über die Hausratversicherung abgesichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Luft- und Wasserfahrzeuge gehören unabhängig von einer Versicherungspflicht nicht zum Hausrat, ebenso deren Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als zum Hausrat gehörend genannt sind.
Zählt meine Garage zum Versicherungsort?
Privat genutzte Garagen werden der Wohnung zugerechnet, soweit sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigung ist dabei höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024