Die Ammerländer erweitert im Exclusiv-Schutz ihrer Hausratversicherung den Leistungsumfang rund um Feuer und Explosion deutlich: Ersetzt werden unter anderem Brandschäden durch Nutzfeuer, Schäden durch Überspannung und Spannungsschwankungen infolge Blitz, Seng- und Schmorschäden, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden, Überschalldruckwellen, der Aufprall unbemannter Flugkörper, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut, der Anprall von Fahrzeugen sowie Explosionsschäden durch Blindgänger.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Überspannung
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
- Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden durch Spannungsschwankungen
- Im Exclusiv-Schutz sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
- Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die an versicherten Sachen entstehen. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Überschalldruckwellen
Im Exclusiv-Schutz sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall) versichert.
Aufprall von Flugkörpern
Schäden durch den Aufprall oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind im Exclusiv-Schutz mitversichert.
Schäden an Kühl- und Gefriergut
Im Exclusiv-Schutz sind auch Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut versichert, und zwar infolge:
- Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall;
- eines unvorhersehbaren technischen Versagens der Kühl- und Gefriergeräte.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
- Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Versicherungsschutz bei Feuer- und Explosionsereignissen. Ersetzt werden unter anderem Brandschäden durch Nutzfeuer, Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge Blitz, Spannungsschwankungen, Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung. Zusätzlich abgedeckt sind Überschalldruckwellen, der Aufprall unbemannter Flugkörper, Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut, der Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen sowie Explosionsschäden durch Blindgänger. Für einige Punkte gelten dabei besondere Voraussetzungen und Ausnahmen.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden vollständig mitversichert?
Der Versicherer leistet im Exclusiv-Schutz für Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen. Ausgenommen sind allerdings technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Welche Voraussetzung gilt für Schäden durch Spannungsschwankungen?
Die Spannungsschwankung muss bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten sein und vom Netzbetreiber bestätigt worden sein. Die Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
Ist der Anprall eines Fahrzeugs immer versichert?
Beim Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden. Für Schienenfahrzeuge gilt diese Einschränkung nicht.
Was gilt bei Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut nach Netzausfall?
Folgeschäden an Kühl- und Gefriergut infolge Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall sowie infolge unvorhersehbaren technischen Versagens der Geräte sind versichert. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024