Die Ammerländer ersetzt in der Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeugs entstehen. Dieser Teil erklärt genau, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt und welche Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengschäden oder in Verbrennungskraftmaschinen – ausgeschlossen sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an Ihren Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder ein abstürzendes bzw. anprallendes Luftfahrzeug verursacht werden. Für jedes dieser Ereignisse gibt es eine genaue Definition, etwa dass Brand ein Feuer ist, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, zum Beispiel durch Erdbeben, Sengschäden oder Explosionen im Motorraum. Manche dieser Ausschlüsse gelten jedoch nicht, wenn der Schaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind bei Brand und ähnlichen Gefahren abgedeckt?
Der Versicherer leistet für Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn durch den Blitzschlag auf dem Grundstück des Versicherungsortes auch Schäden anderer Art entstanden sind.
Zahlt die Versicherung bei Erdbebenschäden?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Sengschäden grundsätzlich ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Sengschaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2024